Schulgeld

Unsere Schule steht allen Kindern offen. Als Schule in freier Trägerschaft sind wir aber aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, ein moderates Schulgeld (Schulgeldordnung) zu erheben. Staatliche Vorgaben (z.B. die Entlohnung der Lehrkräfte, Anforderungen an Lehrinhalte und -materialien sowie an Schulgebäude und -anlagen) müssen erfüllt werden.

Das Schulgeld ist zum Teil von der Einkommenssteuer absetzbar.

Die Finanzhilfe durch das Land Sachsen-Anhalt beträgt nur ca. 60 bis 80% dessen, was das Land für Schüler staatlicher Schulen ausgibt. So müssen Defizite durch Spenden, Eigenleistungen und Schulgelder ausgeglichen werden.