Muss mein Kind getauft sein?
Nein! Als Schule mit evangelischem Profil ist unser Konzept, der Alltag, das Miteinander natürlich christlich geprägt. Aber das heißt für uns, dass unsere SchülerInnen und Eltern unser Konzept „leben“, es mittragen und in jedem Fall akzeptieren. Die Taufe bzw. die Mitgliedschaft in einer Kirche ist keine Voraussetzung zur Aufnahme.
Welche Abschlüsse können an unserer Schule erreicht werden?
Alle Abschlüsse sind staatlich anerkannte Abschlüsse.
An welchen gesetzlichen Grundlagen orientiert sich unsere Schule?
Unsere Schule arbeitet selbstverständlich nach dem Schulgesetz und den Erlassen und Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Schule nutzt konsequent Instrumente vergleichender, externer Evaluation des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, u.a. niveaubestimmende Aufgaben und landesweite Vergleichs- und Klassenarbeiten. So wird die Qualität sichergestellt.
Wie ist die Aufnahme der Schülerinnen/Schülern in die Jahrgangsstufe 5 geregelt?
Wir freuen uns über das große Interesse an unserer Schule und wir sind stolz darauf.
Aber: Wir nehmen nur maximal 25 Kinder pro Klasse auf. Da wir an zwei Standorten arbeiten, bedeutet dies, dass wir ca. 50 Schülerinnen und Schüler pro Jahr in die Jahrgangsstufe 5 aufnehmen können.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Nein, so ist es nicht. Wir haben folgenden Bewerbungsablauf:
Sie füllen unser Antragsformular vollständig aus und senden es mit einer Zeugniskopie der 3. Klasse an uns. Allen, die sich zunächst noch ein Bild von unserer Schule machen wollen, sei schon hier unser alljährlicher Tag der offenen Tür ans Herz gelegt, den wir immer rechtzeitig bekannt geben.
Alle Interessenten, die uns einen vollständigen Antrag abgegeben haben, werden dann zum persönlichen Gespräch eingeladen.
Nach dem ersten Kennenlernen und dem intensiven Gespräch entscheiden wir anhand unserer Eindrücke, Aufzeichnungen und der Gesprächsergebnisse über die Aufnahme Ihres Kindes. Eine bevorzugte Aufnahme genießen Geschwisterkinder unserer SchülerInnen, konfessionell gebundene Kinder sowie Kinder aus dem jeweiligen Einzugsgebiet.
Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Information über die Aufnahme Ihres Kindes und gleichzeitig den Schulvertrag. Nach einer Entscheidungszeit von ca. 2 Wochen senden Sie den Vertrag unterschrieben an uns zurück.
Alle Kinder, die noch keine Zusage erhalten konnten, bleiben auf Wunsch auf unserer Nachrückerliste.
Kann eine Schülerin oder ein Schüler auch in andere Jahrgangsstufen aufgenommen werden?
Quereinsteiger können sich jederzeit anmelden! Hier spielt es auch keine Rolle, aus welcher Schule sie kommen. Entscheidend für die Aufnahme sind hier Entwicklungschancen des Kindes an unserer Schule bzw. die vorhandenen Kapazitäten. Die Aufnahme ist nicht an Schuljahre bzw. Schulhalbjahre gebunden.
Warum wird Schulgeld erhoben und wie viel?
Unsere Schule steht allen Kindern offen. Als Schule in freier Trägerschaft sind wir aber aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, ein moderates Schulgeld (Schulgeldordnung) zu erheben. Staatliche Vorgaben (z.B. die Entlohnung der Lehrkräfte, Anforderungen an Lehrinhalte und -materialien sowie an Schulgebäude und -anlagen) müssen erfüllt werden. Die Finanzhilfe durch das Land Sachsen-Anhalt beträgt nur ca. 60 bis 80% dessen, was das Land für Schüler staatlicher Schulen ausgibt. So müssen Defizite durch Spenden, Eigenleistungen und Schulgelder ausgeglichen werden.
Kann einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung gewährt werden?
Ja, eine Ermäßigung kann unter bestimmten Umständen beantragt werden. Richten Sie einen formlosen Antrag direkt an unsere Trägerin, die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes!
Kann mein Kind ein warmes Mittagessen bekommen?
Bitte schauen Sie unter: Mittagessen
Wie kann mein Kind die Schule erreichen?
Bitte schauen Sie unter: Schülertransport